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Informationen über den COVID-19-Impfstoff NuvaxovidTM JN.1 Injektionsdispersion (rekombinant, adjuvantiert)
Die Europäische Kommission hat dem COVID-19-Impfstoff NuvaxovidTM JN.1 Injektionsdispersion (rekombinant, adjuvantiert) die volle Zulassung für die aktive Immunisierung von Personen ab 12 Jahren zur Vorbeugung gegen COVID-19 infolge von SARS-CoV-2 erteilt.
Meldung eines unerwünschten Ereignisses (UE)
Meldung eines unerwünschten Ereignisses (UE)
Die Meldung vermuteter Nebenwirkungen nach der Zulassung des Arzneimittels ist wichtig. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.
Medizinisches Fachpersonal wird gebeten, alle vermuteten Nebenwirkungen über das nationale Meldesystem von Österreich zu melden.
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Traisengasse 5
1200 WIEN
ÖSTERREICH
Fax: +43 50 555 36207
Website: www.basg.gv.at
Kontakt
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Tel.: +43 0720 881304
09:00 – 17:00
Montag – Freitag